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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: VI R 40/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2004
Aktenzeichen: 8 K 4370/03

Schlagzeile:

Höhere Kosten für die tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anstelle der Entfernungspauschale abziehbar

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Öffentliche Verkehrsmittel, Vergleichsberechnung

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Autofahrer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht.

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