Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Pressemitteilung |
Datum: | 19.07.2005 |
Aktenzeichen: | 90/2005 |
Schlagzeile: |
Vollständige Genehmigung des Investitionszulagengesetzes 2005
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nachdem die Europäische Kommission bereits am 24. Januar 2005 das Investitionszulagengesetz 2005 nahezu vollständig genehmigt hatte, hat die Kommission nunmehr auch für die noch nicht genehmigten Bereiche die erforderliche Genehmigung ausgesprochen. Damit kann die Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin auch in den Jahren 2005 und 2006 vollumfänglich fortgeführt werden. Das Investitionszulagengesetz 2005 ist somit vollständig in Kraft treten.
Die Presseinformation informiert über Details. In einem Anhang (Ergänzende Informationen zum Investionszulagengesetz) weist das Bundesfinanzministerium u.a. auf folgenden Punkt hin:
Da nach dem Investitionszulagengesetz 2005 begünstigte Investitionen gefördert werden, die nach dem 24. März 2004 begonnen wurden und die erst nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, kann für das Jahr 2004 bereits Investitionszulage für Anzahlungen und Teilherstellungskosten beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular ist als Anhang ebenfalls der Presseinformation beigefügt.