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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2005
Aktenzeichen: IV R 31/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.05.2004
Aktenzeichen: 9 K 1504/04

Schlagzeile:

Zeitliche Beschränkung des Verlustabzugs nach § 2a EStG vor 1992 entfällt auch für Altverluste aus den Veranlagungszeiträumen ab 1985

Schlagworte:

Ausland, Begrenzung, Landwirtschaft, Verlust, Verlustabzug, Verlustvortrag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Negative ausländische Einkünfte (hier: Verluste aus Land- und Forstwirtschaft), die in den Veranlagungszeiträumen 1985 bis 1991 entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum 1991 einschließlich nicht ausgeglichen worden sind, dürfen nach § 2a EStG i.d.F. des StÄndG 1992 vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297, BStBl I 1992, 146) zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.

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