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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2005
Aktenzeichen: III R 4/04

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.02.2003
Aktenzeichen: 6 K 1152/01

Schlagzeile:

Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Bilanz, Bilanzierung, Einheitlichkeit, Einheitlichkeitsgrundsatz, Einlage, Gemischtgenutztes Grundstück, Privatvermögen, Zwangseinlage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein bisher zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil, der nunmehr für fremde gewerbliche Zwecke vermietet wird, bleibt Privatvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige einen weiteren, schon vorher für fremde betriebliche Zwecke vermieteten Gebäudeteil dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 10. November 2004, XI R 31/03).

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