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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2005
Aktenzeichen: V R 7/02

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2001
Aktenzeichen: 5 K 4280/00 U

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Schlagworte:

Glücksspiel, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet.

Hinweis: Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und C-462/02 -Linneweber und Akritidis-.

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