Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2005
Aktenzeichen: X R 36/02

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.05.2000
Aktenzeichen: 6 K 1421/97

Schlagzeile:

Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung einer Bürgschaft für Schulden einer aufgelösten GmbH-Beteiligung

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Bürgschaft, Drittaufwand, Finanzierung, Schuldübernahme, Verdeckte Einlage

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Hat der betrieblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH oder eine diesem nahe stehende Person die Bürgschaft für Schulden der GmbH übernommen und löst der Bürge die Bürgschaft durch eine befreiende (privative) Übernahme der Hauptschuld ab, so führt diese Schuldübernahme nur insoweit zu einer (mittelbaren) verdeckten Einlage des Gesellschafters in das Vermögen der GmbH und damit zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters auf seine GmbH-Beteiligung, als der im Zeitpunkt der Ablösung der Bürgschaft bestehende Freistellungsanspruch des Bürgen gegen die GmbH (Hauptschuldnerin) noch werthaltig war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94; Abgrenzung von BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 I B 74/01).

Hinweis: Der BFH nimmt in seinem Urteil Stellung zu den Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen des Nichtgesellschafter-Ehegatten, die dieser ohne eigenwirtschaftliches Interesse zur Förderung der betrieblichen Beteiligung des anderen Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft tätigt, zu Betriebsausgaben des Gesellschafter-Ehegatten führen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen