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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2005
Aktenzeichen: 1 K 141/01

Schlagzeile:

Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung

Schlagworte:

Betriebsprüfung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Werden gelegentlich auch betriebliche Geschäftsvorfälle über ein vorwiegend für private Zwecke eingerichtetes Konto abgewickelt, sind die privaten Kontounterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung vorzulegen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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