Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.06.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 141/01 |
Schlagzeile: |
Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Werden gelegentlich auch betriebliche Geschäftsvorfälle über ein vorwiegend für private Zwecke eingerichtetes Konto abgewickelt, sind die privaten Kontounterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung vorzulegen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.