Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.03.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 269/99 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks mit Kinderspielwiese als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Sanierung, Schadstoffbelastung, Zwangsläufigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 56/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Aufwendungen für die Sanierung eines dioxinbelasteten Hausgrundstücks mit Kinderspielwiese als außergewöhnliche Belastung? Garten und Außenanlagen kein existenziell wichtiger Bereich? Ist die Zwangsläufigkeit bei Aufwendungen zur Beseitigung von Umweltschäden auf das Bestehen einer Rechtspflicht (hier: §§ 9, 10 Bodenschutzgesetz BaWü) reduziert?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33 Abs 1
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 20.12.2007, Aktenzeichen III R 56/04 (Zurückverweisung).