Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.08.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 2772/03 |
Schlagzeile: |
Zulässigkeit der Kindergeld-Rückforderung wegen zeitweisen Wohnsitzes des Kindes in den USA
Schlagworte: |
Änderung, Ausland, Kindergeld, Rückforderung, Treu und Glauben, USA, Wohnsitz
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 53/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2005):
Zulässigkeit der Kindergeld-Rückforderung wegen zeitweisen Wohnsitzes des Kindes in den USA:
1) Beibehaltung eines Wohnsitzes durch Vorhalt zweier möblierter Zimmer im Zweifamilienhaus der Eltern während des vorübergehenden beruflich bedingten USA-Aufenthalts des Vaters?
2) Verstoß gegen Treu und Glauben wegen überlanger Verfahrensdauer und keiner Änderung der maßgeblichen Verhältnisse?
3) Keine fehlende Mitwirkung der Klägerin durch richtige Angaben und zusätzliche Hinweise im Fragebogen zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld?
4) Nichtberücksichtigung einer Kindergeld-Fortzahlungsverfügung der Familienkasse.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 8; EStG § 70; EStG § 63 Abs 1 S 3
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 31.8.2004 (1 K 2772/03)