Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.07.2005
Aktenzeichen: 9 K 1884/05

Schlagzeile:

Zusammenrechnung im Rahmen der Steueramnestie strafbefreiend erklärter Vorerwerbe mit späteren Erwerben

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Steueramnestie, Steuerhinterziehung, Strafbefreiung, Vorerwerb, Zusammenrechnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen II R 40/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind die im Rahmen der Steueramnestie innerhalb des Amnestiezeitraums strafbefreiend nacherklärten Schenkungen als frühere Erwerbe mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG zusammenzurechnen? Bewirkt § 8 Abs. 1 Satz 1 StraBEG nur, dass eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben nicht erfolgt, weil die Steuer erloschen ist? Ist eine Zusammenrechnung der nacherklärten Erwerbe mit späteren Erwerben dadurch aber nicht ausgeschlossen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 14; StraBEG § 8 Abs 1 S 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen