Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.05.2005 |
Aktenzeichen: | VIII R 100/02 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2002 |
Aktenzeichen: | 14 K 53/02 |
Schlagzeile: |
Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid innerhalb der Karenzzeit ergangen ist
Schlagworte: |
Anrechnung, Ausländische Steuer, Kapitaleinkünfte, Nachzahlung, Steuerabzug, Verzinsung, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO 1977 noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gemäß § 233a Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zu berechnen.