Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 7/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2003 |
Aktenzeichen: | 13 K 175/98 |
Schlagzeile: |
Leistung eines Arbeitgeberbeitrags für eine Direktversicherung im Zeitpunkt des Überweisungsauftrags
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Direktversicherung, Zufluss, Zukunftssicherungsleistungen
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.