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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2005
Aktenzeichen: I R 75/04

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.09.2003
Aktenzeichen: 2 K 1263/01

Schlagzeile:

Bei Erteilung einer Pensionszusage reicht eine mündliche Erklärung des Pensionsberechtigten aus

Schlagworte:

Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Eine Pensionszusage ist i.S. des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG "schriftlich" erteilt, wenn der Pensionsverpflichtete eine schriftliche Erklärung mit dem in der Vorschrift genannten Inhalt abgibt und der Adressat der Zusage das darin liegende Angebot nach den Regeln des Zivilrechts annimmt. Dafür reicht eine mündliche Erklärung des Pensionsberechtigten aus.

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