Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.07.2005
Aktenzeichen: IV C 8 - InvZ 1000 - 75/05

Schlagzeile:

Genehmigung des Investitionszulagengesetzes 2005 durch die Europäische Kommission

Schlagworte:

Investitionszulage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Europäische Kommission hat am 4. Juli 2005 den letzten bisher noch nicht genehmigten Teil des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 2005 genehmigt. Das InvZulG 2005 gilt nun auch bezüglich Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe umsetzen, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ vom 8. Juli 1999 basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden Investitionszulagengesetz 2005 einbezieht. Diese Investitionsvorhaben sind der Kommission einzeln zur Genehmigung vorzulegen.

Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005, der der Bundesrat am 8. Juli 2005 zugestimmt hat. Die Verordnung wird zeitnah im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Das Investitionszulagengesetz 2005 ist somit vollständig in Kraft treten.

zur Suche nach Steuer-Urteilen