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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: II R 21/02

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2002
Aktenzeichen: 1 K 491/98

Schlagzeile:

Abschlag für Übergröße bei der Bewertung von Grundstücken

Schlagworte:

Bebautes Grundstück, Bedarfsbewertung, Bewertung, Bewertungsabschlag, Bodenrichtwert, Mindestwert, Übergröße

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Ein niedrigerer Wert als der vom Gutachterausschuss angegebene Bodenrichtwert kann der Feststellung eines Grundstückswerts jedenfalls dann nicht zu Grunde gelegt werden, wenn lediglich geltend gemacht wird, die Höhe des Bodenrichtwerts an sich sei unzutreffend.

2. Ein Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen der Größe des zu bewertenden Grundstücks ist nur vorzunehmen, wenn der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten für die Grundstückgrößen vorgegeben hat (vgl. R 161 Abs. 3 ErbStR).

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