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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.06.2005
Aktenzeichen: III R 15/04

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2004
Aktenzeichen: 5 K 2096/00

Schlagzeile:

Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates lebendes, behindertes Kind auf den im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Vater

Schlagworte:

Behinderten-Pauschbetrag, Behinderter, Pauschbetrag, Übertragung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind kann nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. November 1995, Aktenzeichen I R 6/91).

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