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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.06.2005
Aktenzeichen: III R 86/03

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.07.2003
Aktenzeichen: 15 K 254/02

Schlagzeile:

Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Eintritt der Behinderung nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Schlagworte:

Behinderter, Grundwehrdienst, Kindergeld, Verlängerung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung nach Ablauf des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Diese Altersgrenze, innerhalb derer die Behinderung eingetreten sein muss, ist nicht aufgrund entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 5 Satz 1 EStG oder aufgrund verfassungskonformer Auslegung um den Zeitraum des vom Kind in früheren Jahren geleisteten einjährigen Grundwehrdienstes auf 28 Jahre zu verlängern.

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