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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.06.2005
Aktenzeichen: V R 50/02

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2002
Aktenzeichen: 5 K 586/99

Schlagzeile:

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen

Schlagworte:

ermäßigter Steuersatz, Orthopädie, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 sind unter "Zutaten" und "sonstige Nebensachen" Lieferungen zu verstehen, die bei einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsbetrachters nicht das Wesen des Umsatzes bestimmen.

2. Die orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen ist eine sonstige Leistung; deshalb kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 i.V.m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage hierzu nicht in Betracht.

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