Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2005
Aktenzeichen: IV R 20/04

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.09.2002
Aktenzeichen: IV 1220/00

Schlagzeile:

Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Schlagworte:

Anlage EÜR, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Überschussrechnung, Umlaufvermögen, Zeitpunkt

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) können Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, nicht ohne weiteres im Jahr der ersten "offenen" Veranlagung abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, es handle sich bei dem angeschafften Wirtschaftsgut um Privatvermögen.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befaßt sich in seiner Entscheidung auch mit dem Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

zur Suche nach Steuer-Urteilen