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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.05.2005
Aktenzeichen: 2 K 365/04

Schlagzeile:

Kein Anspruch auf (Teil-) Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Schlagworte:

Gleichheit, Grenzgänger, Kindergeld, Rückforderung, Schweiz

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 32/05 (Aufnahme in die Datenbank am 19.8.2005) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
1) Kein Teilkindergeld für Eheleute, die als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind? Verstößt die Regelung in Art. 13 Abs. 2a VO(EWG) 1408/71 i.V.m. Art 10 Abs. 1a VO (EWG) 574/72 gegen den europarechtlichen Gleichheitssatz?
2) Ist die rückwirkende Änderung des Kindergeldbescheides --wegen Veränderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen durch Ausdehnung der VO(EWG) 1408/71 und 574/72 auf die Schweiz-- überhaupt möglich?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 65 Abs 1 Nr 2; EStG § 70 Abs 2; EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2a; EWGV 574/72 Art 10 Abs 1a
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 6.5.2005 (2 K 365/04)

Hinweis: Das Verfahren ist ausgesetzt bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1863/06 und 1864/06.

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