Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 23.12.2003 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - S 7100 - 246/03 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft
Schlagworte: |
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
In seinem BMF-Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zur Anwendung des BFH-Urteils vom 6. Juni 2002 (Aktenzeichen V R 43/01) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft.
Hintergrund: Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nicht als Leistung eines Gesellschafters an die Gesellschaft zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 - V R 5/72 -, BStBl II S. 622). Bezogen auf Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen für eine Personengesellschaft durch einen Gesellschafter gegen Vergütung setzt ein Leistungsaustausch lediglich voraus, dass ein Leistender und ein Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.