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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.09.2005
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7344 - 41/05

Schlagzeile:

Muster der Umsatzsteuererklärung 2005

Schlagworte:

Umsatzsteuer, Vordruck

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium folgende Vordrucke für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2005 bekannt:
- Hauptvordruck USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2005
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2005
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2005
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2005
Die neuen Vordrucke sind dem BMF-Schreiben als Anlage beigefügt.

Das Bundesfinanzministerium weist auf folgende Neuerungen ab 2005 hin:

1. Durch Art. 5 Nr. 10 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) um Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g UStG erweitert. Die Änderung ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten (Art. 22 Abs. 5 EURLUmsG).

2. Durch Art. 5 Nr. 12 EURLUmsG wurde § 15a UStG neu gefasst. Außerdem wurde § 44 UStDV durch Art. 6 Nr. 2 EURLUmsG geändert. Die Änderungen sind am 1. Januar 2005 in
Kraft getreten (Art. 22 Abs. 5 EURLUmsG). Die Neuregelungen sind auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, deren zugrunde liegenden Umsätze nach dem 31. Dezember 2004 ausgeführt werden.

3. Durch Art. 5 Nr. 22 Buchst. e des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) vom 15. Dezember 2003 wurde § 18 Abs. 12 UStG mit Wirkung vom 1. Januar 2005 neu aufgenommen. Durch Art. 5 Nr. 15 EURLUmsG wurde § 18 Abs. 12 Satz 1 UStG mit Wirkung vom 1. Januar 2005 neu gefasst.

Hinweis: Erstmals lässt es das Bundesfinanzministerium zu, dass die Seiten des Hauptvordrucks (Vordruckmuster USt 2 A) nicht mehr untrennbar mit einander verbunden sein müssen.

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