Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.07.2005 |
Aktenzeichen: | 8 K 4787/03 |
Schlagzeile: |
Beschränkte Verlustverrechnung von Spekulationsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG ist verfassungsgemäß
Schlagworte: |
Spekulation, Spekulationsverlust, Verlustausgleich, Wertpapiergeschäfte
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit positiven Einkünften der selben Einkunftsart ist verfassungsgemäß.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IX R 28/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist die beschränkte Verlustverrechnung von Spekulationsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG verfassungsgemäß? Verstößt die Verlustausgleichsregelung gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gegen Art. 3 und 14 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 3 S 8; GG Art 3; GG Art 14