Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.04.2005 |
Aktenzeichen: | V R 6/03 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.02.2003 |
Aktenzeichen: | 15 K 2961/02 U |
Schlagzeile: |
Bewirtungsleistungen als umsatzsteuerfreie Nebenleistung eines Theaters
Schlagworte: |
Bewirtung, Nebenleistung, Steuerfreiheit, Theater, Umsatzsteuer, Verzehr an Ort und Stelle
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Abgabe von Speisen und Getränken durch ein Theater gehört nicht zu dessen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätzen, wenn diese Leistungen dazu bestimmt sind, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und sie in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden.