Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 2994/01 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung für Einmalzahlung durch den neuen Arbeitgeber
Schlagworte: |
Abfindung, Betriebsübergang, Dienstverhältnis, Einkünfteerzielung, Ende, Entschädigung, Tarifbegünstigung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 18/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2005):
Anhand welcher Kriterien ist zu prüfen, ob eine endgültige Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG) bzw. eine Beendigung des Einkünfteerzielungstatbestandes (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) bei Arbeitnehmern anzuerkennen ist, die anlässlich der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile durch ihren Arbeitgeber kündigen, einem Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zustimmen, ein Dienstverhältnis zu ungünstigeren Bedingungen mit dem neuen Inhaber eingehen und die Zahlung des neuen Arbeitgebers sich möglicherweise auf dessen Kaufpreis ausgewirkt hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9; EStG § 24 Nr 1 Buchst a; EStG § 34 Abs 2 Nr 2; BGB § 613a
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 28.10.2003 (2 K 2994/01)