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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2003
Aktenzeichen: 2 K 2994/01

Schlagzeile:

Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung für Einmalzahlung durch den neuen Arbeitgeber

Schlagworte:

Abfindung, Betriebsübergang, Dienstverhältnis, Einkünfteerzielung, Ende, Entschädigung, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 18/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2005):
Anhand welcher Kriterien ist zu prüfen, ob eine endgültige Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG) bzw. eine Beendigung des Einkünfteerzielungstatbestandes (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) bei Arbeitnehmern anzuerkennen ist, die anlässlich der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile durch ihren Arbeitgeber kündigen, einem Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zustimmen, ein Dienstverhältnis zu ungünstigeren Bedingungen mit dem neuen Inhaber eingehen und die Zahlung des neuen Arbeitgebers sich möglicherweise auf dessen Kaufpreis ausgewirkt hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9; EStG § 24 Nr 1 Buchst a; EStG § 34 Abs 2 Nr 2; BGB § 613a
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 28.10.2003 (2 K 2994/01)

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