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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.10.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7100 - 150/05

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Sanierungs- und Entwicklungsträgern

Schlagworte:

Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Sanierungs- und Entwicklungsträgern nach § 157 und § 167 Baugesetzbuch (BauGB).

Hintergrund: Erbringen Sanierungsträger nach § 157 BauGB, die ihre Aufgaben nach § 159 Abs. 1 BauGB im eigenen Namen und für Rechnung der auftraggebenden Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden) als deren Treuhänder erfüllen, Leistungen nach § 157 BauGB und beauftragen sie zur Erbringung dieser Leistungen andere Unternehmer, so gelten mit Einführung der Grundsätze der Dienstleistungskommission des § 3 Abs. 11 UStG ab dem 1. Januar 2004 die von den beauftragten Unternehmern erbrachten Leistungen als an den Sanierungsträger und von diesem an die treugebende Gemeinde erbracht.

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