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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 17.10.2005 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7100 - 150/05 |
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Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Sanierungs- und Entwicklungsträgern
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Schlagworte: |
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das BMF-Schreiben regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Sanierungs- und Entwicklungsträgern nach § 157 und § 167 Baugesetzbuch (BauGB).
Hintergrund: Erbringen Sanierungsträger nach § 157 BauGB, die ihre Aufgaben nach § 159 Abs. 1 BauGB im eigenen Namen und für Rechnung der auftraggebenden Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden) als deren Treuhänder erfüllen, Leistungen nach § 157 BauGB und beauftragen sie zur Erbringung dieser Leistungen andere Unternehmer, so gelten mit Einführung der Grundsätze der Dienstleistungskommission des § 3 Abs. 11 UStG ab dem 1. Januar 2004 die von den beauftragten Unternehmern erbrachten Leistungen als an den Sanierungsträger und von diesem an die treugebende Gemeinde erbracht.

