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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 03.11.2005
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2221 - 298/05

Schlagzeile:

Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen

Schlagworte:

Altersvorsorge, Berufsständische Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen zur Basisaltersvorsorge sind ab 2005 nach § 10 Abs. 2 EStG bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu dieser Fallgruppe gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse (§ 10 Abs. 2 Nr. a EStG) sowie Aufwendungen für eine private, kapitalgedeckte Basisrente – die sog. Rürup-Rente (§ 10 Abs. 2 Nr. b EStG).

Mit dem BMF-Schreiben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen.

Hinweis: Für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG kommt es nicht darauf an, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

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