Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 03.11.2005 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2221 - 298/05 |
Schlagzeile: |
Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen
Schlagworte: |
Altersvorsorge, Berufsständische Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen zur Basisaltersvorsorge sind ab 2005 nach § 10 Abs. 2 EStG bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu dieser Fallgruppe gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse (§ 10 Abs. 2 Nr. a EStG) sowie Aufwendungen für eine private, kapitalgedeckte Basisrente – die sog. Rürup-Rente (§ 10 Abs. 2 Nr. b EStG).
Mit dem BMF-Schreiben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen.
Hinweis: Für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG kommt es nicht darauf an, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.