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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2003
Aktenzeichen: V 373/2001

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

Schlagworte:

Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsabsicht

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 40/05 ist folgende Rechtsfrage anhängig:
Liegen gewerbliche Einkünfte vor, wenn eine GbR nach Erwerb eines unbebauten Grundstücks eine Teilfläche (Teilfläche 1) zunächst langfristig an einen Unternehmer unter Einräumung eines Bebauungsrechts sowie eines Vorkaufsrechts vermietet, für die zweite Teilfläche (Teilfläche 2) unter Berücksichtigung der Bebauungsabsichten eines Grundstückskaufinteressenten einen Vorbescheid zur Bebauung mit bestimmten Gewerbegebäuden erwirkt, und bereits zwei Jahre nach Erwerb des gesamten Grundstücks sowohl die Teilfläche 1 an den Vorkaufsberechtigten als auch die Teilfläche 2 an den besagten Kaufinteressenten veräußert, des Weiteren im darauf folgenden Jahr Bodenuntersuchungen in Erwerbsabsicht auf einem weiteren Grundstück durchführen lässt ohne dass es zum Grundstückskauf kommt und schließlich innerhalb eines weiteren Jahres ein anderes Grundstück erwirbt und wieder veräußert?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2; EStG § 21

Hinweis: Die gleiche Rechtsfrage ist auch unter dem Aktenzeichen IV R 39/05 anhängig (Vorinstanz: FG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2003, Az: V 391/2001).

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 27.09.2006, Aktenzeichen IV R 40/05 (Zurückverweisung).

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