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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.10.2005
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2402a - 46/05

Schlagzeile:

Änderung des Einführungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung (ZIV)

Schlagworte:

Datensatzbeschreibung, Zinsinformationsverordnung

Wichtig für:

Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium eine Änderung des Einführungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung (ZIV) vom 06.01.2005 (Aktenzeichen IV C 1 - S 2000 - 363/04) bekannt.

Die Änderung betrifft die Anlage II des Einführungsschreibens (sog. Datensatzbeschreibung). Dort ist geregelt, welche Informationen nach der Zinsinformationsverordnung von inländischen Zahlstellen an das Bundesamt für Finanzen (ab 01.01.2006: Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt werden müssen.

Hinweis: Das Einführungsschreiben vom 06.01.2005 ist bereits ergänzt worden durch BMF-Schreiben vom 13.06.2005 (Aktenzeichen IV C 1 - S 2402 a - 23/05). Die Randziffern 13, 17,19, 40 und 41 wurden seinerzeit neu gefasst.

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