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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2005
Aktenzeichen: VI R 148/98

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.09.1996
Aktenzeichen: 12 K 7182/95

Schlagzeile:

Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer Zusatzversorgungskasse auf eine andere kein Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Mitarbeiterversorgung, Sonderzahlung, Zufluss, Zukunftsicherung, Zusatzversorgung, Zusatzversorgungskasse

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Leistet der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu.

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