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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: VIII R 74/02

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.08.2002
Aktenzeichen: 1 K 224/02

Schlagzeile:

Bis einschließlich dem Steuerjahr 2000 anzuwendende Tarifbegünstigung für gewerbliche Einkünfte erfasst auch Sondervergütungen

Schlagworte:

Gewinnermittlung, Schiff, Sondervergütung, Steuersatz, Tarif, Tarifbegünstigung, Tonnagebesteuerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Tarifbegünstigung nach § 32c EStG erfasst auch Sondervergütungen i.S. von § 5a Abs. 4 a Satz 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Hinweis: § 32c EStG regelt die Begrenzung des Einkommensteuertarifs bei gewerblichen Einkünften als Ausgleich für die zusätzliche Belastung von Gewerbebetrieben mit Gewerbesteuer. Die Vorschrift ist letztmals für das Jahr 2000 anzuwenden.

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