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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.08.2005
Aktenzeichen: 2 K 2188/02

Schlagzeile:

Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG neben linearen Absetzungen für Abnutzung

Schlagworte:

Abschreibung, Fördergebietsgesetz, Kumulationsverbot, Neue Bundesländer, Sonderabschreibung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen I R 83/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Kann eine GmbH Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG neben linearen Absetzungen für Abnutzung geltend machen, wenn sie ursprünglich degressive Absetzungen für Abnutzung geltend gemacht hatte und in einem späteren Jahr zur linearen AfA übergeht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FöGbG § 4 Abs 2; EStG § 7 Abs 4a; EStG § 7 Abs 2

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