Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.02.2004 |
Aktenzeichen: | 3 K 2834/01 |
Schlagzeile: |
Für die Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe reicht es aus, wenn ein Angestellter einer GbR über die notwendige Qualifikation verfügt
Schlagworte: |
Heilbehandlung, Heilberuf, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen V R 54/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG (Heilberufe) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Physikalische Praxis) notwendig, daß zumindest ein Gesellschafter die nach dieser Vorschrift erforderliche Qualifikation aufweist, oder reicht es aus, wenn nur ein Angestellter (Krankengymnast) der GbR über diese Qualifikation verfügt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 14