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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: XI R 46/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.07.2004
Aktenzeichen: 12 K 586/02

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung

Schlagworte:

Arbeitslohn, Entschädigung, Schadenersatz, Schadensersatz, Tarif, Tarifbegünstigung, Wiedereinstellung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist.

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