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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 25.11.2005
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7160 a - 67/05

Schlagzeile:

Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG

Schlagworte:

Kredit, Umsatzsteuer, Vermittler

Wichtig für:

Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Mit der Verwaltungsanweisung wird die im BMF-Schreiben vom 30. Mai 2005 (Az: IV A 6 - S 7160 a - 34/05) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung zur Steuerbefreiung von Umsätzen für die Vermittlung von Krediten bis auf Weiteres verlängert.

Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen– als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 (Az: V R 5/03) geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.

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