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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.12.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7229 - 5/05

Schlagzeile:

Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen

Schlagworte:

Goldmünzen, Sammlermünzen, Silbermünzen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen – Goldmünzen und Silbermünzen – (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i.V.m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) im Kalenderjahr 2006.

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