Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 06.12.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2134a - 42/05 |
Schlagzeile: |
Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Schlagworte: |
Bilanzierung, Emissionsberechtigung, Treibhausgas
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) vom 8. Juli 2004.
Hintergrund: Durch das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) vom 8. Juli 2004 wurden die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Das TEHG schreibt vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten Anlagen für deren Emissionen Berechtigungen nachweisen müssen. Diese werden ihnen nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) vom 26. August 2004 in einer gewissen Höhe zugeteilt und sind handelbar. Nach Ablauf eines Emissionszeitraums (Kalenderjahr) müssen die Berechtigungen für die erfolgten CO2-Emissionen abgegeben werden. Reichen die ausgegebenen Emissionsberechtigungen nicht aus, müssen fehlende Berechtigungen zugekauft werden. Bei Nichtabgabe drohen Sanktionen. Für die Zuteilung werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Treibhaus-Emissionshandelsgesetz und zum Zuteilungsgesetz 2007 (Emissionshandelskostenverordnung 2007 - EHKostV 2007) vom 31. August 2004 erhoben.
Inhaltsverzeichnis:
1. Emissionshandelssystem nach dem TEHG
1.1. Emissionsberechtigung
1.2. Zuteilung
1.3. Handel
1.4. Abgabepflicht
2. Steuerbilanzielle Behandlung der Emissionsberechtigungen
2.1. Zuteilung
2.2. Bilanzielle Einordnung der Emissionsberechtigungen
2.3. Unentgeltliche Ausgabe von Emissionsberechtigungen
2.4. Entgeltlicher Erwerb von Emissionsberechtigungen und Bewertung unentgeltlich und entgeltlich erworbener Emissionsberechtigungen am Bilanzstichtag
2.5. Handel mit Emissionsberechtigungen
3. Steuerbilanzielle Behandlung der Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen der Verantwortlichen am Bilanzstichtag
3.1. Emissionsberechtigungen sind vorhanden
3.2. Emissionsberechtigungen sind nicht vorhanden
3.3. Beispiele
3.4. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
3.5. Bewertung der Rückstellung
3.6. Auflösung der Rückstellung
3.7. Festsetzung von Zahlungen nach § 18 Abs. 1 TEHG