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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.12.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7316 - 25/05

Schlagzeile:

Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG)

Schlagworte:

Berichtigung, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Durch Artikel 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) ist § 15a UStG neu gefasst worden. Durch Artikel 6 Nr. 2 EURLUmsG wurde § 44 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) geändert. Die Änderungen sind am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Das BMF-Schreiben nimmt zu den Neuregelungen umfassend Stellung.

Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen Fällen anzuwenden, in denen das Wirtschaftsgut nach dem 31. Dezember 2004 angeschafft oder hergestellt bzw. die sonstige Leistung nach diesem Zeitpunkt bezogen wurde oder nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem 31. Dezember 2004 getätigt wurden oder in denen der Unternehmer vor dem 1. Januar 2005 eine Voraus- oder Anzahlung für eine nach dem 31. Dezember 2004 bezogene Leistung geleistet hat.

Inhaltsverzeichnis:
I. Allgemeines
1. Anwendungsgrundsätze
2. Änderung der Verhältnisse
II. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG bei Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden
1. Besonderheiten bei der Änderung der Verhältnisse
2. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG
a) Beginn und Dauer des Berichtigungszeitraums nach § 15a Abs. 1 UStG
b) Ende des Berichtigungszeitraums nach § 15a Abs. 1 UStG
3. Berichtigungsverfahren nach § 15a Abs. 1 UStG
III. Berichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG bei Wirtschaftsgütern, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden
1. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 2 UStG
2. Berichtigungsverfahren nach § 15a Abs. 2 UStG
IV. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG bei Bestandteilen und sonstigen Leistungen an Gegenständen
1. Bestandteile
2. Sonstige Leistungen an einem Wirtschaftsgut
3. Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 Satz 2 UStG)
V. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden
VI. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
VII. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG bzw. zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23, 23a oder 24 UStG oder umgekehrt
VIII. Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG und andere Formen der Rechtsnachfolge
IX. Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
X. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
XI. Anwendungsregelung

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