Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.11.1994
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2145 - 165/94

Schlagzeile:

Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben

Schlagworte:

Bewirtung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungskosten sind schriftlich Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmer und Anlaß der Bewirtung sowie zur Höhe der Aufwendungen zu machen. Bei Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zum Anlaß und den Teilnehmern der Bewirtung. Die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen. Es werden nach dem BMF-Schreiben grundsätzlich nur maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen anerkannt.

Wichtig: Bewirtungskosten sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen