Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.08.2005
Aktenzeichen: V R 50/04

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.08.2004
Aktenzeichen: 5 K 5512/03

Schlagzeile:

Eine "Techno"-Veranstaltung kann als Konzert i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit sein

Schlagworte:

Ermäßigter Steuersatz, Konzert, Musik, Tanz, Techno, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Konzerte i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sind Aufführungen von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert.

Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player "Instrumente" sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.

Eine "Techno"-Veranstaltung kann ein Konzert i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sein.

zur Suche nach Steuer-Urteilen