Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.08.2005 |
Aktenzeichen: | V R 71/03 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.09.2003 |
Aktenzeichen: | II 290/2002 |
Schlagzeile: |
Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin sind von Umsatzsteuer befreit
Schlagworte: |
Legasthenie, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen sind grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 steuerfrei.
Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei.