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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.08.2005
Aktenzeichen: V R 71/03

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.09.2003
Aktenzeichen: II 290/2002

Schlagzeile:

Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin sind von Umsatzsteuer befreit

Schlagworte:

Legasthenie, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen sind grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 steuerfrei.

Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei.

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