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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2005
Aktenzeichen: IX R 53/03

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.06.2003
Aktenzeichen: 1 K 6534/99 E,F

Schlagzeile:

Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen ausnahmsweise anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich unterschreitet; hiervon ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 Prozent auszugehen.

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