Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.06.2005 |
Aktenzeichen: | 5 K 1575/01 |
Schlagzeile: |
Aufteilungsverbot bei Begleitung eines Mandanten auf einer Geschäftsreise durch seinen Steuerberater
Schlagworte: |
Aufteilungsverbot, Betriebsausgabe, Kosten der Lebensführung, Reisekosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Steuerberater begleitete zu Beratungszwecken zusammen mit seiner bei ihm angestellten Ehefrau einen Mandanten und dessen Ehefrau auf einer Reise nach Bangkok und Hongkong über Weihnachten und Neujahr. Die Reisekosten für die Ehefrau des Steuerberaters wurden von vornherein nicht als Betriebsausgaben abgezogen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 52/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Steht das Aufteilungsverbot gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem anteiligen Betriebsausgabenabzug von gemischt veranlassten Reisekosten entgegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 12 Nr 1 S 2; EStG § 4 Abs 4; EStG § 18 Abs 1 Nr 1
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ruht seit dem 16. Februar 2007 mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 an den Großen Senat (GrS 1/06).
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