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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 15.12.2005
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2253a - 19/05

Schlagzeile:

Keine Anwendung der Neuregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG auf ein Damnum oder Disagio

Schlagworte:

Damnum, Disagio, Finanzierung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Nach dem BMF-Schreiben gilt für die Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG -) Folgendes: Bis zu einer gesetzlichen Klarstellung wird es nicht beanstandet, wenn die Neuregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG nicht auf ein Damnum oder Disagio angewendet wird. Für seinen Abzug gilt die bisherige Verwaltungspraxis (Rz. 15 des BMF-Schreibens vom 20. Oktober 2003, Aktenzeichen IV C 3 - S 2253 a - 48/03) weiter.

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