Quelle: |
Bundesknappschaft |
Art des Dokuments: | Formular |
Datum: | |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Formular der Bundesknappschaft für das Haushaltsscheckverfahren
Schlagworte: |
Haushalts-Job, Haushaltsscheck, Mini-Job
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die An- und auch die Abmeldung von Minijobs im Privathaushalt erfolgt bei der Minijob-Zentrale ausschließlich mit dem sog. Haushaltsscheck. Das Haushaltsscheckverfahren hat für Privathaushalte gegenüber dem normalen Beitrags- und Meldeverfahren den Vorteil, dass die Bundesknappschaft die sonst für einen Arbeitgeber üblichen Pflichten im Rahmen des Beitrags- und Meldeverfahrens (u.a. die Berechnung der zu zahlenden Pauschalabgaben und die Erstellung von Datenmeldungen für die Rentenversicherung) übernimmt.
Liegt der regelmäßige monatliche Bruttoarbeitslohn der Haushaltshilfe über 400 Euro, ist die Beschäftigung versicherungspflichtig in der Sozialversicherung. Der Haushaltsscheck darf nicht verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dann das normale Meldeverfahren zur Sozialversicherung anwenden.