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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 21.12.2005
Aktenzeichen: 141/2005

Schlagzeile:

Erste Gesetze zum steuerlichen Subventionsabbau endgültig verabschiedet

Schlagworte:

Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD zum 1. Januar 2006 umgesetzt werden. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die nunmehr beschlossenen Gesetze tragen durch den Abbau unnötiger Steuersubventionen und die Beseitigung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur notwendigen Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden bei. Die Maßnahmen verbreitern bzw. stabilisieren die Steuerbasis und führen gleichzeitig zu mehr Steuergerechtigkeit.

Mit dem Gesetzespaket werden wesentliche Aufträge aus dem Koalitionsvertrag zeitnah umgesetzt. Noch vor dem Jahresende besteht damit Klarheit über die in den betroffenen Bereichen ab dem kommenden Jahr geltende Rechtslage. Die Maßnahmen bilden zugleich einen ersten wichtigen Schritt, um die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele zu erreichen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

- Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen (§ 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz) und Übergangsgelder (§ 3 Nr. 10 Einkommensteuergesetz).

Eine Übergangsregelung sieht aus Vertrauensschutzgründen die Weiteranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit vor für Entlassungen vor dem 1. Januar 2006, soweit die Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen. Die an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit vor dem 1. Januar 2009 gezahlten Übergangsbeihilfen (regelmäßig die eineinhalbfachen bis sechs- bzw. achtfachen Dienstbezüge, gestaffelt nach Dienstzeit) sind nach einer Sonderregelung weiterhin steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde.

- Aufhebung der auf jeweils 315 Euro begrenzten Steuerbefreiungen für besondere Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz)

- Streichung der degressiven Gebäude-AfA für Neufälle (§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c Einkommensteuergesetz)

- Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz, wonach Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, als Sonderausgaben abziehbar sind.


Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Mit dem Gesetz wird die Eigenheimzulage für Neufälle ab 1. Januar 2006 abgeschafft.

Unberührt bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.


Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen wird die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt, indem die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können.

Von dem Gesetz betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.

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