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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.11.2005
Aktenzeichen: IX R 25/03

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2002
Aktenzeichen: 6 K 2176/00

Schlagzeile:

Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

Schlagworte:

Abgekürzter Vertragsweg, Angehörige, Drittaufwand, Erhaltungsaufwand, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

Siehe:

1. BMF-Nichtanwendungserlasses vom 09.08.2006, Az: IV C 3 - S 2211 - 21/06.

2. Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 9.7.2007 (Az: 2 K 243/06), anhängig beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 45/07

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