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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2005
Aktenzeichen: XI R 4/04

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2003
Aktenzeichen: 4 K 4199/99

Schlagzeile:

Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

Schlagworte:

Bestandsvergleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Gewinnermittlung, Überschussrechnung, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Wiedereinsetzung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Steuerpflichtige hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich erst dann wirksam ausgeübt, wenn er zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine ordnungsmäßige kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht.

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