Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.10.2005 |
Aktenzeichen: | XI R 4/04 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.2003 |
Aktenzeichen: | 4 K 4199/99 |
Schlagzeile: |
Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
Schlagworte: |
Bestandsvergleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Gewinnermittlung, Überschussrechnung, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Wiedereinsetzung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der Steuerpflichtige hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich erst dann wirksam ausgeübt, wenn er zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine ordnungsmäßige kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht.