Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 20.12.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2242 - 18/05 |
Schlagzeile: |
Gewährung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bei Betriebsaufgabe
Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Freibetrag, Tarifermäßigung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in dem BMF-Schreiben Stellung zur Gewährung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bei Betriebsaufgaben.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Aufteilung des Freibetrages und Gewährung der Tarifermäßigung bei Betriebsaufgaben über zwei Kalenderjahre
II. Aufteilung des Freibetrages, wenn der Veräußerungsgewinn auch einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen umfasst
III. Freibetrag bei teilentgeltlicher Veräußerung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
IV. Vollendung der Altersgrenze in § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG nach Beendigung der Betriebsaufgabe oder -veräußerung, aber vor Ablauf des Veranlagungszeitraums der Betriebsaufgabe oder -veräußerung
V. Zeitliche Anwendung
Das Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.