Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.12.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 5715/04 F |
Schlagzeile: |
Werbungskostenabzug bei Verfall einer Option wegen Wertlosigkeit
Schlagworte: |
Kaufoption, Option, Spekulation, Termingeschäft, Veräußerungsgeschäft, Verfall, Wertlosigkeit
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 11/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.3.2006):
Verfall der Option wegen Wertlosigkeit - Ist auch bei Verfall einer Option (hier: Kaufoptionen) ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben und sind demzufolge die für die Anschaffung des Optionsrechts getätigten Aufwendungen (hier: Kurswerte, Provisionen, Courtagen, Abwicklungsentgelte) als (vergebliche) Werbungskosten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 7.12.2005 (10 K 5715/04 F)