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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2005
Aktenzeichen: 10 K 5715/04 F

Schlagzeile:

Werbungskostenabzug bei Verfall einer Option wegen Wertlosigkeit

Schlagworte:

Kaufoption, Option, Spekulation, Termingeschäft, Veräußerungsgeschäft, Verfall, Wertlosigkeit

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 11/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.3.2006):
Verfall der Option wegen Wertlosigkeit - Ist auch bei Verfall einer Option (hier: Kaufoptionen) ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben und sind demzufolge die für die Anschaffung des Optionsrechts getätigten Aufwendungen (hier: Kurswerte, Provisionen, Courtagen, Abwicklungsentgelte) als (vergebliche) Werbungskosten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4; EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 7.12.2005 (10 K 5715/04 F)

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